Sicherheit bei Bauverträgen: Festpreis bleibt Festpreis – auch bei steigenden Baukosten
Wer einen Bauvertrag mit Festpreis abschließt, vertraut darauf, dass die vereinbarten Kosten eingehalten werden. Doch was passiert, wenn während der Bauphase die Materialpreise in die Höhe schießen? Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat hierzu eine klare Entscheidung getroffen: Bauunternehmer dürfen den Festpreis nicht einseitig und unbegrenzt erhöhen. Eine Klausel, die dies ermöglicht, benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist daher unwirksam.
In einem aktuellen Fall verlangte ein Bauunternehmen aufgrund gestiegener Materialkosten eine Nachzahlung von 50.000 Euro für den Bau eines Einfamilienhauses. Die Baufamilie lehnte die Forderung ab und klagte erfolgreich auf die Einhaltung des ursprünglichen Festpreises. Das Gericht betonte, dass Bauunternehmer das Risiko steigender Materialkosten nicht allein auf die Kunden abwälzen dürfen.

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