Solarpflicht in Deutschland: Aktuelle Regelungen und Entwicklungen
Der Ausbau der Solarenergie ist eine zwingende Voraussetzung, um die ambitionierten Klimaschutzziele einhalten zu können. Daher verlangt auch die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) die Einführung von Solarpflichten in allen Mitgliedsstaaten. In Deutschland gibt es jedoch Unterschiede in der Umsetzung der Solarpflicht auf Bundes- und Länderebene.
Die Bundesregierung wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte bundesweite Solarpflicht in dieser Legislaturperiode voraussichtlich nicht mehr umsetzen können. Viele Bundesländer sind jedoch bereits weiter vorangeschritten. In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein greift eine unterschiedlich ausgestaltete Solarpflicht schon seit Anfang 2022. Seit 2023 gelten Solarpflichten auch in Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, ab 2024 zudem in Bremen und Brandenburg. Und in allen Bundesländern helfen wir unseren Kunden auch damit weiter.
In den meisten Fällen werden in den Beschlüssen allgemeine Ausnahmen der Solarpflicht definiert. Sollte die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Widerspruch mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen oder als unzumutbar aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eingestuft werden, muss die Solarpflicht nicht umgesetzt werden. Aus unserer Erfahrung macht eine Solarstromanlage allerdings immer Sinn. Unsere Häuser sind mittlerweile alle strombasiert aufgebaut. Da macht der Eigenverbrauch richtig Sinn.
Die Regelungen zur Solarpflicht können je nach Bundesland stark variieren. Für detaillierte und aktuelle Informationen einfach nochmal bei Tilman oder Wolf nachfragen.
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