Mehr Fördermittel für Barrierefreiheit: KfW-Zuschüsse für altersgerechtes Bauen ab Februar 2024 wieder verfügbar
Endlich wieder barrierefrei! Gute Nachrichten für alle, die ihren Wohnraum barrierefrei gestalten möchten: Die Zuschüsse für den altersgerechtes Bauen aus dem KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“ sind wieder verfügbar. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat bekannt gegeben, dass die Förderung ab dem 20. Februar 2024 beantragt werden kann. Mit einem Budget von 150 Millionen Euro stehen doppelt so viele Mittel wie im vergangenen Jahr zur Verfügung.
Die steigende Nachfrage nach diesen Zuschüssen zeigt, wie wichtig das Thema Barrierefreiheit für viele Menschen ist. Mit den finanziellen Mitteln können Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und der Lebensqualität im eigenen Zuhause umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise der Einbau von Rampen, der Umbau von Badezimmern oder die Schaffung von bodengleichen Zugängen.
Die erhöhte Fördermittel ermöglichen es noch mehr Haushalten, von den KfW-Zuschüssen zu profitieren und ihre Wohnsituation an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Interessierte sollten daher schnell handeln und die Beantragung der Zuschüsse in Betracht ziehen, um von den finanziellen Unterstützungen zu profitieren und ihr Zuhause barrierefreier zu gestalten. Gerne unterstützen wir Sie dabei!
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