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Fachthemen zum Holzbau 

Neue Grundsteuer: Änderungen ab 2025

Die Grundsteuerreform, die ab 1. Januar 2025 in Kraft tritt, bringt entscheidende Veränderungen für Immobilienbesitzer. Der Kern der Berechnung bleibt der Grundsteuermessbetrag, multipliziert mit dem kommunalen Hebesatz, der durch die Reform in den meisten Bundesländern neu festgelegt wird. Die genaue Höhe der Grundsteuer hängt stark von diesen neuen Hebesätzen ab, die Gemeinden individuell festlegen. Transparenzregister in vielen Bundesländern sollen dabei helfen, die fairen Hebesätze zu verstehen – diese sollen gewährleisten, dass die Steuerlast auf dem bisherigen Niveau bleibt.

Einige Bundesländer, wie Sachsen-Anhalt, ermöglichen differenzierte Hebesätze, um Wohn- und Nichtwohnimmobilien unterschiedlich zu besteuern und Wohneigentümer zu entlasten. In Hamburg etwa steigen die Hebesätze für baureifes, unbebautes Land auf 8.000 Prozent (Grundsteuer C), um Wohnungsbau anzuregen, während die Werte für Wohnungen vergünstigt werden. Berlin senkt der Hebesatz für Wohnimmobilien auf 470 Prozent ab, um eine Erhöhung der Wohnkosten zu vermeiden.

Die Finanzverwaltung vieler Bundesländer veröffentlicht die geplanten Hebesätze online, um Transparenz zu gewährleisten und Eigentümern die Möglichkeit zu geben, ihre zukünftige Steuerlast zu berechnen. Berechnungen lassen sich anhand der Formel „Grundsteuermessbetrag x Hebesatz / 100“ leicht durchführen. Die Anpassungen im Hebesatz und der individuelle Grundsteuermessbetrag geben Hauseigentümern und Investoren eine klare Orientierung, was sie ab 2025 erwartet.